Abwassergebühren
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
Das OVG Münster hat in einer Entscheidung bezogen auf die Stadt Oer-Erkenschwiek unter dem Aktenzeichen 9 A 1919/20 die dortigen Abwassergebühren für zu hoch und damit unwirksam erklärt. Die FDP- Fraktion beantragt nachfolgende Fragen zu prüfen, das Ergebnis gegebenenfalls umzusetzen und die Fraktionen entsprechend zu informieren:
- Wurden und werden Abwassergebühren der Stadt Wesel regelkonform entsprechend den Vorgaben des Urteils des OVG Münster zum Aktz. 9 A 1019/20 berechnet?
- Wenn die Berechnungen nicht regelkonform erfolgt sind wird die Verwaltung aufgefordert, unverzüglich eine neue konforme Berechnung vorzunehmen, die bisherigen Bescheide, soweit rechtlich zulässig und möglich, aufzuheben und abzuändern.
- Die Kosten der Erstattung zu viel erhobener Gebühren und die Auswirkungen der Kostenbelastung/ Mindereinnahmen den Fraktionen mitzuteilen.