Resolution zur Grundsteuer
Die FDP- Ratsfraktion beantragt nachfolgende Resolution zur Grundsteuer
I. Ausgangslage
Nach der Neuregelung des Bundes wird die Grundsteuer ab dem Jahr 2025
nach dem wertbasierten Scholz-Modell erhoben, sofern die Bundesländer keine
abweichenden eigenen Grundsteuermodelle umsetzen. Bisher gab es in NRW
anders als in anderen Flächenländern leider keine politische Mehrheit für die
Nutzung der entsprechenden Länderöffnungsklausel. Stand heute käme in
NRW damit ab dem Jahr 2025 das Scholz-Modell zum Tragen: Im Rahmen
dieses Modells sollen die Verkehrswerte von Immobilen als
Bemessungsgrundlage in einer bürokratischen Hauptfeststellung alle sieben
Jahre neu bewertet werden. Bei absehbar weiter steigenden Immobilienpreise
wird das Scholz-Modell ohne turnusmäßige aktive Hebesatzsenkungen durch
die Kommunen aufgrund dieser inneren Wertdynamik zu fortlaufenden,
automatischen Steuererhöhungen führen. Einen dauerhaften Ausweg aus
dieser Steuerspirale bietet nur ein eigenes flächenbasiertes Grundsteuermodell,
bei dem sich der Grundsteuerwert hauptsächlich über konstante Grund- und
Gebäudeflächen und nicht über fortlaufend steigende Bodenwerte und
Mietpreisniveaus bestimmt.
Darüber hinaus sieht das Scholz-Modell klageanfällige, politisch motivierte
Steuerrabatte vor. Das gefährdet die rechtssichere Erhebung dieser wichtigen
kommunalen Steuer. Beispielsweise würde der geplante Steuerrabatt für
Genossenschaftswohnungen dazu führen, dass bei einem Wohnblock mit
teilweise genossenschaftlichen und teilweise privat vermieteten Wohnungen die
Bewohnerinnen und Bewohner in identischer Wohnlage in identisch großen
Wohnungen eine unterschiedlich hohe Grundsteuerlast tragen müssten. Die
Grundsteuer dient im Kern jedoch der Bereitstellung der öffentlichen
kommunalen Infrastruktur. Es gibt keinen plausiblen Grund, warum die
Menschen diese Infrastruktur in identischer Wohnlage nur in Abhängigkeit der
Besitzstruktur ihrer bewohnten Immobilie in unterschiedlichem Umfang nutzen -
und bezahlen - sollten.
II. Beschlussfassung
Der Rat der Stadt Wesel stellt fest:
(1) Eine ab dem Jahr 2025 rechtssicher erhobene Grundsteuer ist für die
Finanzierung und Bereitstellung der kommunalen Infrastruktur von zentraler
Bedeutung.
(2) Das Scholz-Modell würde ohne aktive, fortlaufende Hebesatzsenkungen
der Kommune bei steigenden Immobilienpreisen zu einer immer weiter
steigenden Grundsteuerlast für die Bürgerinnen und Bürger führen, was nicht
vertretbar ist.
Der Rat fordert die Bürgermeisterin der Stadt Wesel auf, sich beim Land NRW
(3) für die Nutzung der Länderöffnungsklausel einzusetzen, um auch in NRW
ein faires, transparentes und bürokratiearmes Grundsteuermodell umzusetzen.
Diese Anforderungen lassen sich am besten in einem flächenbasierten
Grundsteuermodell mit Lagefaktoren verwirklichen, wie es viele andere
Bundesländer in unterschiedlichsten Regierungskonstellationen (u. a. Hamburg,
Niedersachsen, Hessen, Bayern) einführen werden.