Unser Antrag: Umbau Postbank / Postfiliale am Berliner Tor und Wegfall eines barrierefreien Zugangs
Sehr geehrte Frau Westkamp,
die FDP-Fraktion bittet um einen Bericht der Verwaltung im zuständigen Ausschuss darüber, ob bei geforderten baulichen Änderungen (z.B. brandschutztechnische Anpassungen durch bauliche Maßnahmen), die sich aus Brandschutzbegehungen ergeben, die Bauaufsicht bzw. das Bauordnungsamt zu beteiligen ist. Des Weiteren bitten wir um Information, ob bei Nutzung des Gebäudeteils als Postfiliale / Postbank bereits ein behinderter gerechter Zugang gefordert bzw. Voraussetzung für die gewerbliche Nutzung des Gebäudeteils war.
Begründung
Berichten aus der örtlichen Presse ist zu entnehmen, dass durch Baumaßnahmen im Bereich der Postbank / Postfiliale am Berliner Tor kein barrierefreier Zugang mehr möglich ist. Wenn die Postbank dann auch noch durch einen Aushang erklärt: „Aus einer gesetzlichen Brandschutzauflage vom Juli 2023 heraus, sind wir angehalten, die vorhandene Tür auszubauen und die Öffnung dauerhaft zu schließen“, wird der ganze Vorgang skurril.
Es gibt gesetzliche Vorgaben, so regelt der § 50, Abs. 2 MBO das Thema Barrierefreiheit. In NRW ist die 18040-2 grundsätzlich als sogenannte Technische Baubestimmung eingeführt. Das heißt, ihre Einhaltung ist verpflichtend.
Der Postbank muss doch bewusst gewesen sein, dass ein barrierefreier Zugang zur Postbank/Postfiliale vorgeschrieben ist. Die Verantwortlichen hatten ausreichend Zeit, einen alternativen barrierefreien Zugang, der verpflichtend ist, zu schaffen.
Grundsätzlich ist bei allen öffentlich zugänglichen Verkaufsstätten die DIN 18040 als Technische Baubestimmung zu beachten. Da es gesetzliche Regelungen gibt, ist das Bauordnungsamt zuständig und muss die Barrierefreiheit beim Vermieter/Nutzer einfordern.